Monterrey Mexiko – Erweiterung Nr. 2
SOLO expandiert nach Monterrey, Mexiko (Escobedo) Als Reaktion auf die große Nachfrage von Kunden hat SOLO seine Einrichtungen auf...
SOLO World Partner
BESTELLBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF
1. DEFINITIONEN. Käufer ist SOLO World Partners LLC. und Verkäufer sind alle Verkäufer von SOLO World Partners LLC.
2. PREIS. Dies ist eine Festpreisbestellung.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Rechnungen sind frühestens mit dem Versand- oder Leistungsdatum zu datieren. Der Käufer zahlt Rechnungen basierend auf den in der Bestellung angegebenen Bedingungen ab Rechnungsdatum, mit vorheriger Lieferung und Annahme durch den Käufer und / oder nach Klärung etwaiger Unstimmigkeiten.
4. ANHÄNGE. Dokumente, die vom Käufer im Hauptteil der Bestellung benannt wurden, einschließlich etwaiger ergänzender Geschäftsbedingungen, werden durch Bezugnahme so aufgenommen, als ob sie vollständig in der Bestellung enthalten wären.
5. ÄNDERUNGEN. Der Käufer behält sich das Recht vor, jederzeit einen schriftlichen Änderungsauftrag oder eine Änderung der Bestellung in Bezug auf Folgendes zu erteilen: (a) Spezifikationen, Zeichnungen und Daten, die in der Bestellung enthalten sind, wenn die zu liefernden Gegenstände speziell sein sollen hergestellt für den Käufer; b) Menge; (c) Versandart der Verpackung, (d) Ort der Lieferung, (e) Zeitpunkt der Lieferung; oder (f) sonstige Angelegenheiten, die diese Bestellung betreffen.
6. BEENDIGUNG. Der Käufer kann die Bestellung jederzeit ganz oder teilweise vor dem Versand durch (schriftliche oder elektronische) Mitteilung an den Verkäufer kündigen. Nach Erhalt einer solchen Kündigung hat der Verkäufer die in dieser Kündigung enthaltenen Anweisungen unverzüglich zu befolgen und erforderlichenfalls (a) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Kündigung angegebenen Arbeiten zu beenden und die Kosten und Verbindlichkeiten für die gekündigten Arbeiten zu minimieren (b) die Ausführung eines Teils der Arbeit fortsetzen, der nicht vom Käufer beendet wurde.
7. ZUORDNUNG. Der Verkäufer darf diese Bestellung oder Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers nicht abtreten, übertragen oder untervergeben.
8. Entschuldbare Verzögerung. Brände, Überschwemmungen, Streiks, Unfälle, Engpässe oder andere Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien liegen und den Verkäufer an der Lieferung oder den Käufer an der Entgegennahme von Waren und Dienstleistungen hindern, die Gegenstand der Bestellung sind, setzen die Lieferungen aus, bis der Grund vorliegt entfernt, jedoch vorbehaltlich des Kündigungsrechts des Käufers zur Vereinfachung gemäß Paragraph 5.
9. VERPACKUNG, VERPACKUNGSLISTE UND LADUNG. Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung, Verladung und Befestigung verantwortlich, um Transportschäden zu vermeiden. Das Gewicht und / oder die Anzahl des Käufers gelten als endgültig und endgültig für alle Sendungen, denen keine Packliste beigefügt ist.
10. INSPEKTION. Alle Waren und Dienstleistungen, die hierunter geliefert werden, unterliegen zu jeder Zeit und an jedem Ort der Kontrolle und Prüfung durch den Käufer und müssen innerhalb einer angemessenen Zeit nach Lieferung der Endkontrolle und Genehmigung des Käufers unterzogen werden. Zur Unterstützung der Inspektion und Genehmigung des Käufers kann der Käufer vom Verkäufer eine Konformitätsbescheinigung, Prüfberichte und / oder eine Lufttüchtigkeitsgenehmigung anfordern. Der Käufer kann Waren und Dienstleistungen ablehnen, die nicht den Anweisungen, Spezifikationen, Zeichnungen, Daten oder der Garantie des Verkäufers (ausdrücklich oder stillschweigend) entsprechen, oder die nicht rechtzeitig geliefert werden. Der Käufer kann abgelehnte Waren auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurücksenden, und der Käufer ist für diese Waren nicht weiter verpflichtet. Die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen gilt nicht als Abnahme und der Käufer übernimmt in keinem Fall eine Haftung für die Zahlung für beanstandete Waren oder Dienstleistungen.
11. GARANTIEN. Durch die Annahme dieser Bestellung garantiert der Verkäufer, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, handelsüblich sind und den Spezifikationen, Zeichnungen und Daten des Käufers sowie den Beschreibungen, Versprechen oder Mustern des Verkäufers entsprechen Die Ware ist für den beabsichtigten Verwendungszweck des Käufers geeignet, sofern der Verkäufer Grund zu der Kenntnis hat, dass der Verkäufer die Ware frei von Pfandrechten, Ansprüchen und Belastungen in gutem Eigentum führt. Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer dem Käufer einen förmlichen Verzicht oder eine Freigabe aller Grundpfandrechte durch den Käufer und / oder die Verkäufer des Käufers zu erteilen.
Der Verkäufer garantiert, dass Waren oder Dienstleistungen, die unter diese Bestellung fallen, weder direkt noch indirekt gegen Patente, Designs, Maskenarbeiten, Urheberrechte oder Markenzeichen Dritter verstoßen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von jeglicher Haftung, Schadensersatz und Auslagen, einschließlich angemessener Anwaltskosten und Prozesskosten, freizustellen, die sich aus der Geltendmachung von Rechtsverletzungen und damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten ergeben. Für den Fall, dass eine Ware oder ein Teil davon als Verstoß angesehen wird und die Verwendung der Ware oder eines Teils davon vorgeschrieben ist, hat der Verkäufer auf Kosten des Verkäufers entweder (a) dem Käufer das Recht zu verschaffen, die Nutzung der Ware oder eines Teils davon fortzusetzen Waren, (b) die Waren ersetzen, damit die Waren nicht verletzend werden, oder (c) die Waren zurücknehmen und den Kaufpreis sowie die Transport- und Installationskosten der Waren dem Käufer erstatten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Abnahme der Waren oder Dienstleistungen und Zahlung daher durch den Käufer.
Sofern zutreffend, garantiert der Verkäufer, dass die von dieser Bestellung erfassten Waren allen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Anordnungen in Bezug auf die Einfuhr von Waren in die Vereinigten Staaten, die Ausfuhr von Waren aus dem Ursprungsland, dem Vereinigten Königreich, entsprechen Transit von Waren durch Zwischenländer und Verkauf und Verwendung von oder im Ausland hergestellten Waren in den Vereinigten Staaten. Der Verkäufer garantiert ferner, dass er alle Genehmigungen, Lizenzen und Zertifizierungen erhalten hat, die erforderlich sind, damit die Waren aus dem Ursprungsland ausgeführt, in die Vereinigten Staaten eingeführt, an den Käufer geliefert und in den Vereinigten Staaten verwendet oder verkauft werden können.
12. TITEL; VERLUSTRISIKO. Das Eigentum geht auf den Käufer über, sobald er die Ware am Bestimmungsort erhalten und angenommen hat. Das Risiko des Verlusts aller Waren bleibt bis zum Eingang und der Annahme durch den Käufer am Bestimmungsort beim Verkäufer, sofern in dieser Bestellung nichts anderes angegeben ist, mit Ausnahme des Verlusts, der durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Käufers oder seines Kunden verursacht wurde.
13. VERTRAULICHKEIT; BEGRENZTE NUTZUNG. Sofern vom Käufer nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Verkäufer vertrauliche und / oder geschützte Materialien, die der Käufer dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Bestellung durch den Verkäufer zur Verfügung stellt oder die der Verkäufer speziell für den Käufer gemäß erstellt hat, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben Diese Bestellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Master, Software, Spezifikationen, Rohstoffe, Komponenten, Daten, Geschäftsinformationen oder -pläne, Kundenlisten oder andere Kundeninformationen („vertrauliche Informationen“). Der Verkäufer darf keine Kopien vertraulicher Informationen anfertigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Käufer schriftlich genehmigt. Nach Abschluss dieser Bestellung oder auf Anfrage des Käufers muss der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle vertraulichen Informationen zurückgeben, die bei der Ausführung dieser Bestellung nicht verbraucht wurden, sowie alle Kopien, die sich im Besitz des Verkäufers befinden. Der Verkäufer verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich für die Ausführung dieser Bestellung durch den Verkäufer für den Käufer, und der Verkäufer darf ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers die daraus abgeleiteten vertraulichen Informationen nicht direkt oder indirekt zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Bereitstellung von Waren für einen anderen Kunden des Verkäufers oder für andere verwenden Person oder Organisation.
14. LÖSUNG VON KONFLIKTEN ODER INKONSISTENZEN, DIE IM AUFTRAG ENTHALTEN SIND. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, diese Bestellung und alle referenzierten Dokumente einzuhalten und Inkonsistenzen oder Konflikte in Teilen der Bestellung oder der referenzierten Dokumente mit dem Käufer zu klären. Sollte der Verkäufer den Käufer nicht kontaktieren, um Konflikte oder Inkonsistenzen zu lösen, ist der Verkäufer allein verantwortlich für Fehler, die aus diesen Konflikten oder Inkonsistenzen resultieren. Bei Bezugnahme auf Unterlagen gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.
15. KÄUFERBEDINGUNGEN GELTEN. Die Anerkennung der Bestellung, der Versand von Waren oder die Aufnahme von Arbeiten gemäß der Bestellung gelten als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Änderung oder Freigabe dieser Bestellung ist nur verbindlich, wenn dies von den Parteien schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Freigabe gekennzeichnet wurde. Sofern Käufer und Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ersetzen diese Geschäftsbedingungen alle vom Verkäufer in einem Angebot oder einer Bestätigung eingereichten Angebote.
16. EXTRAKOSTEN. Keine Kosten für Extras oder für Transport, Verpackung oder Lagerung sind zulässig, es sei denn, dies wurde schriftlich vom Käufer vereinbart. Alle Waren müssen gemäß den Versandanweisungen des Käufers versandt werden, andernfalls wird dem Verkäufer die Differenz im Frachttarif in Rechnung gestellt.
17. SUBSTITUTIONEN. Ohne schriftliche Genehmigung des Käufers dürfen keine Materialien oder Zubehörteile ausgetauscht werden.
18. ARBEITEN SIE AUF KUNDENBEDINGUNGEN DES KÄUFERS. Wenn die Arbeit des Verkäufers im Rahmen der Bestellung Arbeiten des Verkäufers in den Geschäftsräumen des Käufers oder eines Kunden des Käufers umfasst, trifft der Verkäufer alle erforderlichen Vorkehrungen und ergänzende Vorkehrungen, die der Käufer oder der Kunde des Käufers möglicherweise vorschreibt, um das Auftreten von Personen- oder Sachschäden zu verhindern stellt den Käufer während des Fortschritts dieser Arbeiten und, außer in dem Umfang, in dem eine solche Verletzung ausschließlich und unmittelbar auf die Fahrlässigkeit des Käufers oder des Käufers zurückzuführen ist, von allen Ansprüchen, Haftungs- und Schadensersatzversicherungen frei, die den Käufer und den Kunden des Käufers vor diesen Risiken schützen von Ansprüchen aus anwendbaren Arbeitnehmerentschädigungs- und Berufskrankheitsgesetzen.
19. Entschädigung. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von allen entstandenen Verlusten, Schäden, Haftungen, Handlungen, Urteilen, Kosten und Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und sonstige Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten oder von oder gegen den Käufer geltend gemacht werden (a) wegen Verletzung der Garantie durch den Verkäufer, (b) wegen Verletzung einer Bestimmung dieser Bestellung durch den Verkäufer oder (c) wegen Körperverletzung, einschließlich Tod oder Sachschaden von Dritten getragen, die aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder seiner Vertreter, Angestellten oder Auftragnehmer bei der Erfüllung dieser Bestellung entstanden sind.
20. KUMULATIVE ABHILFEN; Verzicht; ÜBERLEBEN ODER GARANTIEN. Die dem Käufer vorbehaltenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und zusätzlich zu anderen oder weiteren Rechtsbehelfen, die im Gesetz oder im Eigenkapital vorgesehen sind. Kein Verzicht des Käufers auf eine Bestimmung oder Bedingung dieser Bestellung gilt als ständiger Verzicht auf eine Bestimmung oder Bedingung. Die Garantien des Verkäufers gelten auch nach Abschluss oder Stornierung dieser Bestellung.
21. GELTENDES RECHT. Diese Bestellung unterliegt den Gesetzen des Staates Michigan, USA, mit Ausnahme der Bestimmungen zu den Grundsätzen von Kollisionsnormen und in dem Umfang, in dem das Bundesrecht anwendbar ist. Jede gerichtliche Klage, die sich aus dieser Bestellung ergibt, ist in Wayne County, Michigan, USA, bei Bundes- oder Landesgerichten zu erheben.
22. CHANCENGLEICHHEIT BEI DER BESCHÄFTIGUNG / EINHALTUNG BESTÄTIGENDER MASSNAHMEN. Der Verkäufer muss alle geltenden Programme für Chancengleichheit und positive Maßnahmen einhalten. Insbesondere muss der Verkäufer EO 11246 und alle geltenden Bürgerrechtsgesetze und -bestimmungen einhalten.
23. "WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN". Der hier verwendete Begriff „Waren“ bezeichnet alle Materialien, Teile, Produkte, Maschinen, Werkzeuge, Testgeräte, technischen Daten, Computersoftware, Dokumentation von Computersoftware und andere materielle Gegenstände oder Dokumentationsinformationen, die vom Verkäufer geliefert wurden oder geliefert werden müssen unter dieser Reihenfolge. Der Ausdruck „Dienstleistungen“ bezeichnet jegliche technische Hilfe, Unterstützung, Wartung, Beratung, Bauarbeiten und sonstige Anstrengungen, die der Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung zu leisten hat oder leisten muss, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Herstellung von Waren geleisteten Arbeit.
24. GANZE VEREINBARUNG. Sofern dies nicht durch eine speziell zwischen Käufer und Verkäufer unterzeichnete Vereinbarung ersetzt wird, umfasst diese Vereinbarung die Bestellung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle in der Bestellung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Anhänge und bildet die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand. Alle anderen vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen oder Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer oder deren Vertretern in Bezug auf den Gegenstand werden hiermit ersetzt. Der Begriff "Bestellung", wie er hier verwendet wird, bezeichnet die erste und die Folgeseite des vom Käufer ausgefüllten Bestellformulars, einschließlich aller darin enthaltenen Sonderbestimmungen. Diese Vereinbarung darf nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der Parteien geändert werden.
25. ZUSÄTZLICHE KLAUSELN. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer vor dem Versand über fehlerhaftes Material und holt die schriftliche Zustimmung des Käufers ein, bevor er bekanntes fehlerhaftes Material versendet. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer über Änderungen der Produkt- und / oder Prozessdefinitionen und holt erforderlichenfalls die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers sowie über Änderungen des Herstellers und / oder des Standorts der Fertigungsstätte ein. Der Verkäufer gewährt dem Personal des Käufers und den Kunden von SOLO World Partners LLC, der Regierung oder anderen Aufsichtsbehörden das Recht auf Zugang zu Einrichtungen und entsprechenden Aufzeichnungen für die auf dieser Bestellung angebotenen Artikel. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, sicherzustellen, dass die Anforderungen des Käufers bei allen Verkäufern untergeordneter Ebenen, einschließlich der erforderlichen Schlüsselmerkmale, eingehalten werden. Der Verkäufer stellt sicher, dass alle Mitarbeiter oder Vertreter, die im Auftrag des Verkäufers arbeiten, die bundesstaatlichen und staatlichen Vorschriften einhalten, die für die auszuführenden Arbeiten / Dienstleistungen gelten. Der Verkäufer führt Aufzeichnungen über „Waren“ und „Dienstleistungen“, die dem Käufer für seine Luft- und Raumfahrtkunden gemäß den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen bereitgestellt werden, jedoch nicht weniger als sieben (7) Jahre ab dem Datum der endgültigen Zahlung, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
SOLO World Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden (diese „Bedingungen“) sowie die Bedingungen eines vom Unternehmen bereitgestellten Preisangebots / einer Bestätigung (das „Angebot“), sofern zutreffend, gelten für die Bereitstellung oder Vereinbarung eines beliebigen Preisangebots Transport-, Lager-, Umlade-, Lager-, Zollabfertigungs- oder Umschlagsdienste („Dienstleistungen“) durch eine oder mehrere der folgenden verschiedenen Unternehmenseinheiten:
• SOLO World Partners LLC
• SOLO World Partners aus Mexiko, S. de RL de CV
• Die SOLO World Partners (China) Co., Ltd.
• alle anderen Unternehmen, die im Besitz eines der aufgeführten Unternehmen sind oder mit diesen verbunden sind (einzeln und gemeinsam das „Unternehmen“). Jede Gesellschaft kann unter dem Handelsnamen "SOLO" firmieren.
Diese Bedingungen legen die Rechte und Pflichten des Unternehmens und des Kunden (nachstehend definiert) fest, sofern hierin nichts anderes festgelegt ist.
Durch das Anbieten von Waren an das Unternehmen für Dienstleistungen erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an und garantiert, dass die Annahme dieser Bedingungen von einem Vertreter des Kunden zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Dienstleistungen durch das Unternehmen für den Kunden genehmigt wurde.
Das Unternehmen kann diese Bedingungen jederzeit ohne Ankündigung an den Kunden ändern. Die geänderten Bedingungen sind sofort wirksam. Es gilt die Version dieser Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung einer Sendung an das Unternehmen gültig ist.
DEFINITIONEN
„Frachtbrief“ bezeichnet ein Dokument, das von der Gesellschaft oder einem Beförderer (oder dem Vertreter des Beförderers) ausgestellt wird und den Empfang von Waren zum Versand an eine bestimmte Bezeichnung und Person belegt. Der Begriff kann je nach Kontext einen Frachtbrief enthalten.
„Beförderer“ bezeichnet alle Kraftfahrtunternehmen, einschließlich ihrer Fahrer und unabhängigen Eigentümerbetreiber, Eisenbahnunternehmen oder Eisenbahnverkehrsdienstleister, Anbieter intermodaler Ausrüstungen, See- oder Luftfahrtunternehmen (einschließlich nicht von Schiffen betriebener gemeinsamer Beförderer und indirekter Luftfahrtunternehmen) Lagerbetreiber oder eine andere Person oder Einrichtung, die auf Anfrage des Unternehmens Transport-, Lager-, Handhabungs- oder damit verbundene Dienstleistungen für die Waren erbringt.
„Vertreter des Luftfahrtunternehmens“ sind alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer und Vertreter des Luftfahrtunternehmens.
„Ansprüche“ sind alle Verbindlichkeiten, Ansprüche, Verluste, Klagen, Klagen, Kosten, Geldbußen, Strafen, Kosten (einschließlich Anwalts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigengebühren sowie sonstige Kosten für Verteidigung, Untersuchung und Beilegung), Urteile oder Forderungen für jedwede Art von Schaden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personenschäden, Sachschäden, Frachtschäden, Umweltschäden oder eine Kombination davon, die von einer Person oder Einrichtung erlitten oder behauptet wurden, sowie für die Kosten der Vollstreckung Entschädigungspflichten und Kosten für die Eindämmung, Reinigung und Beseitigung von Verschüttungen, Freisetzungen oder anderen Umweltverschmutzungen.
"Unternehmen" bedeutet, dass eines der folgenden Unternehmen auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen erbringt oder arrangiert: SOLO World Partners, SOLO World Partners, LLC, SOLO World Partners in Mexiko, S. de RL de CV und alle anderen Unternehmen, deren Eigentümer oder verbundene Unternehmen eine der aufgelisteten Einheiten.
"Bedingungen" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
„Kunde“ bezeichnet die Person oder Organisation, auf deren Wunsch, zu deren Gunsten oder in deren Auftrag das Unternehmen Dienstleistungen erbringt, einschließlich eines dritten Logistikdienstleisters, Versenders, Versenders, Empfängers, wirtschaftlichen Ladungseigners oder eines Bevollmächtigten, der im Namen von handelt solche Person oder Einheit.
"DOT" bezeichnet das US-Verkehrsministerium.
„Anlage“ bezeichnet eine von SOLO oder einer anderen von einem Unternehmen beauftragten Lagereinrichtung, die für den Kunden Lager-, Umschlag- oder Lagerdienstleistungen erbringt.
„Waren“ bezeichnet die Fracht oder Waren, für die das Unternehmen Transporte oder andere Dienstleistungen arrangiert und die Verpackungen, Paletten, Verpackungsmaterialien, Container und zugehörige Ausrüstungen umfassen.
„Regierungsbehörde“ bezeichnet eine US-amerikanische oder ausländische (einschließlich ausländischer überstaatlicher Organisationen wie der Europäischen Union) Bundes-, Landes-, Provinz-, Regional- oder Kommunalregierung oder eine ihrer Agenturen, Behörden, Abteilungen, Regulierungsbehörden, Tribunale, Dienste oder andere ähnliche Einheiten.
„IMC“ bezeichnet eine Person oder Organisation, die gegen Entschädigung die Beförderung von Gütern im kombinierten Verkehr durch befugte Kraftfahrtunternehmen und Schienenverkehrsdienstleister arrangiert oder anbietet.
„Intermodaler Tarif“ bezeichnet das veröffentlichte Verzeichnis, die Regeln und Richtlinien / Verfahren, den Tarif, den Versandleitfaden oder die Vereinbarung des jeweiligen Eisenbahnunternehmens für seine zum Zeitpunkt des Versands gültigen intermodalen Transportdienste.
"Parteien" bezeichnet das Unternehmen und den Kunden, sofern nicht anders angegeben, und "Partei" bezeichnet das Unternehmen oder den Kunden, soweit zutreffend.
„Immobilienmakler“ bezeichnet eine Person oder Einrichtung, die gegen Entschädigung den Transport von Waren durch einen zugelassenen Kraftfahrt- oder Schienenverkehrsunternehmer arrangiert oder anbietet.
"Servicevertrag" bezeichnet einen schriftlichen Vertrag, der von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden und dem betreffenden Unternehmen in Bezug auf die von diesem Unternehmen erbrachten Dienstleistungen unterzeichnet wurde.
„Anhänger“ bezeichnet einen Container und ein Fahrgestell oder einen Anhänger, die für den Schienen-, Autobahn- oder Seetransport von Waren verwendet werden.
„Warehouse Services“ bezeichnet die von SOLO oder einem anderen Unternehmen erbrachten Lager-, Umschlags- oder Lagerservices.
1. ANWENDUNG DIESER BEDINGUNGEN
Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten diese Bedingungen für alle Aktivitäten des Unternehmens bei der Vermittlung oder Bereitstellung von Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten nur, soweit sie in einem Servicevertrag ausdrücklich ersetzt oder aufgehoben werden. Das Unternehmen und der Kunde können in einem Servicevertrag zusätzliche oder geänderte Servicebedingungen vereinbaren. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einem Servicevertrag gelten die Bestimmungen des Servicevertrags. Wenn der spezifische Servicevertrag in irgendeiner Angelegenheit keine Angaben enthält und diese Bedingungen nicht ausdrücklich ablehnt, gelten die Bestimmungen dieser Bedingungen in Bezug auf diese Angelegenheit. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den in einem Angebot enthaltenen Bedingungen gelten die Bedingungen des Angebots.
In den Abschnitten zu Luft- und Seetransportdiensten finden Sie Informationen zur Anwendung der Frachtbriefbestimmungen auf solche Luft- und Seetransportdiensten.
Carrier-Services werden vorbehaltlich und anderweitig geregelt erbracht, und der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass seine Rechte gegenüber den Carriern dem Frachtbrief des Carriers unterliegen, einschließlich der darin enthaltenen Tarife, Service-Guides und ähnlicher Unterlagen sowie vertraglicher Vereinbarungen in Ort zwischen der Gesellschaft und dem Beförderer.
2. DIENSTLEISTUNGEN, DIE SONDERANGEBOTE ERFORDERLICH SIND
Der Kunde fordert nicht dazu auf und das Unternehmen ist nicht verpflichtet:
ein. Sorgen Sie dafür, dass Waren getrennt von anderen Waren befördert, gelagert oder gehandhabt werden.
b. Sorgen Sie dafür, dass Spediteure oder Zusteller die Waren bis zur Zahlung eines beliebigen Betrags oder bis zur Übergabe eines Dokuments aufbewahren.
c. Sorgen Sie für den Transport einer der folgenden Waren: Waren, deren Wiederbeschaffungswert 100,000 USD übersteigt; Luxusgüter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunstgegenstände, Schmuck, Arzneimittel, Elektronik, Devisen, handelbare Instrumente oder Wertpapiere jeglicher Art, Edelmetalle oder Steine, Antiquitäten); menschliche Überreste; Vieh oder Pflanzen; gefährliche Stoffe oder gefährliche Güter; frisches Erzeugnis; Abfälle jeglicher Art; übergroße oder übergewichtige Sendungen; gewickelte oder gewalzte Erzeugnisse; Waren, die vor Hitze oder Kälte geschützt werden müssen, oder temperaturgesteuerte Geräte; oder jede andere Fracht mit besonderen Anforderungen oder eingeschränkt oder verboten durch die Beförderer.
Der Kunde wird das Unternehmen verteidigen, entschädigen und von allen Ansprüchen freihalten, die sich aus dem Versäumnis des Unternehmens ergeben, die oben genannten Vereinbarungen zu treffen.
3. ALLGEMEINE VERANTWORTLICHKEITEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE DES UNTERNEHMENS
ein. Nichts in diesen Bedingungen oder in sonstiger Weise verpflichtet oder fordert das Unternehmen dazu, vom Kunden für Dienstleistungen angebotene Waren anzunehmen. Wenn das Unternehmen der Erbringung von Dienstleistungen zustimmt, wird das Unternehmen angemessene Sorgfalt anwenden, um die Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen zu organisieren oder zu erbringen, und das Unternehmen wird den Transport und die damit verbundenen Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Zeit nach Erhalt der Anweisungen des Kunden organisieren, ABER DAS UNTERNEHMEN IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE EINHALTUNG VON TRANSIT-, ABHOL- ODER LIEFERTERMIN-TERMINEN ODER -ZEITEN IST IN KEINER WEISE EINE HAFTBAR
Transportverzögerungen. Umfassen die Dienstleistungen die Bereitstellung oder Vermittlung von Transporten, ist das Unternehmen verpflichtet, diese Transporte mit angemessenem Versand zu liefern oder zu veranlassen.
b. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, wird das Unternehmen alle angemessenen Schritte unternehmen, um einen Beförderer über die schriftlichen Anweisungen des Kunden zu informieren, es sei denn, das Unternehmen hat dem Kunden mitgeteilt, dass es nicht einverstanden ist, Dienste gemäß diesen Anweisungen bereitzustellen. In diesem Fall übernimmt das Unternehmen keine Haftung für die Nichtbeachtung dieser Anweisungen. Wenn danach
Das Unternehmen hat zugestimmt, einen Transport einer Sendung zu veranlassen. Ereignisse oder Umstände machen es nach eigenem Ermessen des Unternehmens unmöglich oder undurchführbar, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nachkommt. Das Unternehmen kann von den Anweisungen des Kunden ohne vorherige Ankündigung abweichen Autorisierung durch den Kunden und es entsteht keine zusätzliche Haftung als Folge einer solchen Abweichung oder Abweichung.
c. Das Unternehmen ist gegenüber dem Kunden oder anderen nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Verschlechterungen von Waren aufgrund von Verzögerungen, gleich aus welchem Grund. Das Unternehmen haftet auch nicht für die Verschlechterung von Waren, die auf einen Ausfall oder eine Fehlfunktion von Kühlgeräten oder Temperaturänderungen zurückzuführen sind, selbst wenn die angegebenen Preise für temperaturgesteuerte Geräte oder für temperaturempfindliche Waren gelten.
d. Das Unternehmen, seine Vertreter und die Spediteure bleiben dem Kunden gegenüber jederzeit unabhängig. Von der Gesellschaft beauftragte Beförderer haben die alleinige und ausschließliche Kontrolle über die Art und Weise, in der sie und ihre Beförderungsvertreter Beförderungsleistungen erbringen, einschließlich des Betriebs aller Fahrzeuge und Ausrüstungen, die zur Erbringung ihrer Beförderungsleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden. Von der Gesellschaft oder ihren Vertretern beauftragte Luftfahrtunternehmen gelten unter keinen Umständen als Angestellte oder Vertreter der Gesellschaft oder sind an Joint Ventures und / oder Partnerschaften mit der Gesellschaft beteiligt. Ungeachtet des Vorstehenden können die Gesellschaft und die Beförderer vereinbaren, dass die Gesellschaft als Vertreter der Beförderungsgesellschaft für den alleinigen Zweck der Erhebung der vereinbarten Frachtkosten im Zusammenhang mit Dienstleistungen auftritt. Mit Ausnahme einer solchen spezifischen Bezeichnung ist keine der Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Handlung oder Unterlassung einer der Parteien so auszulegen, dass sie ein Joint Venture, eine Partnerschaft, einen Auftraggeber / Vertreter, einen Treuhänder, ein Arbeitgeber / Arbeitnehmer-Verhältnis zwischen dem Kunden zum Ausdruck bringt oder impliziert , das Unternehmen oder die Spediteure.
e. Auf Anfrage stellt das Unternehmen dem Kunden einen Nachweis über die Annahme und Lieferung von Waren zur Verfügung, die in Form eines originalen oder abgebildeten, unterzeichneten Frachtbriefs oder eines Zustellnachweises versandt wurden. Diese Dokumentation kann dem Kunden über ein webbasiertes oder ein anderes System zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Gebühren können anfallen.
f. Bei Sendungen, die sich intermodal oder über die Straße bewegen, dient die Eintragung des Firmennamens auf dem Frachtbrief als "Beförderer" nur dem Komfort des Kunden und bedeutet nicht, dass die Firma tatsächlich der Beförderer des Beförderers ist Sendung oder auf andere Weise den Status des Unternehmens bei der Abwicklung dieser Sendung ändern.
4. ALLGEMEINE VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
ein. Der Kunde muss alle Informationen und Anweisungen bereitstellen, die für das Unternehmen zumutbar sind, um die Durchführung des vom Kunden angeforderten Transports und der damit verbundenen Dienstleistungen gemäß den geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften oder Konventionen effektiv zu veranlassen. Der Kunde liefert detaillierte und genaue Beschreibungen aller zum Transport angebotenen Waren und deren genaue Gewichte. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die geltenden Zoll- und Import-, Export- und Transportgesetze, -regeln, -praktiken und -vorschriften der Regierungsbehörden der an einer Sendung beteiligten Länder zu kennen und einzuhalten. alle erforderlichen Unterlagen auszufüllen und zur Verfügung zu stellen; und alle Lizenzen, Genehmigungen oder Behörden zu beantragen und zu bezahlen, die von Regierungsbehörden zur Durchführung der vom Kunden vorgesehenen Geschäfte und Transporte benötigt werden.
b. In keinem Fall wird der Kunde Waren anbieten, von denen eine Kontamination, Verschmutzung, Korrosion oder sonstige Beeinträchtigung der Qualität oder des Zustands anderer zu transportierender Waren oder des zum Transport der Waren verwendeten Anhängers zu erwarten ist.
c. Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer oder der Bevollmächtigte des Eigentümers der für Dienstleistungen angebotenen Waren ist und dass er befugt ist und diese Bedingungen für sich und gegebenenfalls als Vertreter für und im Namen des Eigentümers akzeptiert und jede andere Person, die an dem Transport beteiligt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versender oder Empfänger, Logistikdienstleister, Spediteure oder Versicherer, und diese Bedingungen sind für diese Personen oder Organisationen bindend.
d. Der Kunde garantiert, dass (1) alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, verpackt, verstaut und verpackt wurden, sofern das Unternehmen keine Anweisungen akzeptiert und ausdrücklich die Verantwortung für die Vorbereitung, Verpackung, Lagerung, Etikettierung oder Kennzeichnung der Waren übernommen hat. vollständig und genau beschrieben, gekennzeichnet und / oder gekennzeichnet sind und dass die Vorbereitung, Verpackung, Lagerung, Kennzeichnung und Kennzeichnung für alle Vorgänge oder Transaktionen geeignet sind, die sich auf die Waren und die Eigenschaften der Waren auswirken. (2) Die Waren sind für den Transport geeignet in oder auf dem Trailer; und (3) der Anhänger ist in einem geeigneten Zustand, um die darin verladenen Waren zu befördern. Wenn die Waren im kombinierten Verkehr befördert werden, garantiert der Kunde außerdem, dass (i) die Waren, sofern das Unternehmen keine Anweisungen akzeptiert und ausdrücklich die Verantwortung für das Laden, Sperren und Verspannen übernommen hat innerhalb des intermodalen Containers so verpackt, beladen, blockiert und verspannt werden, dass eine Verlagerung während des intermodalen Transports verhindert wird, und zwar gemäß den geltenden Industriestandards, einschließlich des Intermodal Loading Guide der Association of American Railroads und den Richtlinien des jeweiligen Eisenbahnunternehmens, und (ii ) Das Gewicht der Waren und des intermodalen Containers / Anhängers darf die geltenden Gewichtsbeschränkungen nicht überschreiten und wird in den Versandanweisungen des Kunden genau angegeben. Die Annahme einer Sendung durch das Unternehmen oder den Spediteur entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die vorstehenden Bestimmungen einzuhalten.
e. Der Kunde erhält alle erforderlichen Genehmigungen und Genehmigungen für den Versand der Waren, einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf Export- und Importlizenzen und -genehmigungen, und stimmt zu, alle geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf Verkaufsverbote an jede Person auf einem
Exportkontrollliste für die USA oder Kanada.
f. Der Kunde verpflichtet sich, die Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen für Exportkontrolle und Handelssanktionen („Exportkontrolle und Handelssanktionen“) einzuhalten, um ohne Einschränkung die folgenden Verpflichtungen aufzunehmen: (i) Der Kunde garantiert, dass weder er noch seine Direktoren, leitende Angestellte oder Tochterunternehmen sind im Rahmen von Exportkontroll- und Handelssanktionen benannte oder sanktionierte Parteien. (ii) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, Ländern, Regionen und / oder Parteien anzufordern, die Exportkontroll- und Handelssanktionen unterliegen, ohne dass eine behördliche Genehmigung und vorherige Vereinbarung mit XPO vorliegt (Regionen, für die derzeit umfassende Embargos gelten, sind: Kuba, Iran , Syrien, Sudan, Nordkorea und die Krimregion der Ukraine); (iii) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen den Erhalt, die Verarbeitung oder die Freigabe eines Auftrags verweigern kann, an dem das Unternehmen Waren, Länder, Regionen und / oder Parteien beteiligt zu sein scheint, die Exportkontroll- und Handelssanktionen unterliegen. und (iv) im Fall von grenzüberschreitenden Transaktionen, für die das Unternehmen Transport- oder zollbezogene Dienstleistungen erbringt, verpflichtet sich der Kunde, dem Unternehmen innerhalb einer angemessenen Zeit vor dem Export oder der Einreise vollständige und genaue Informationen zur Verfügung zu stellen, die von Export Control and Trade verlangt werden Sanktionen, einschließlich Produktbeschreibungen, Mengen, Gewichten, Werten, Herkunftsland, harmonisiertem Zollcode, Ausfuhrklassifizierung und erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5. ANGEBOTE UND RECHNUNG
ein. Das Unternehmen stellt dem Kunden seine Leistungen (einschließlich der Leistungen, die es mit einem Beförderer vereinbart hat) in Übereinstimmung mit den Tarifen, Gebühren und Bestimmungen in Rechnung, die in einem Angebot an den Kunden oder im Servicevertrag mit dem Kunden aufgeführt sind, und das Unternehmen wird dies auch tun Das Unternehmen ist berechtigt, Gebühren in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Unternehmensregeln und den jeweils gültigen Zusatzgebühren zu erheben. Diese Regeln und Zusatzgebühren sind auf der Website des Unternehmens oder auf Anfrage erhältlich.
b. Wenn Tarife zwischen den Parteien ausgehandelt und nicht anderweitig schriftlich bestätigt werden, gelten diese Tarife ab Rechnungsstellung des Unternehmens an den Kunden als „schriftlich“ und sind bindend.
c. Angebote werden auf der Grundlage einer sofortigen Annahme abgegeben und sind freibleibend oder unverbindlich. Der Kunde ist allein für zusätzliche Kosten wie Wartezeit, Wartezeit, Liegezeit usw. verantwortlich, es sei denn, diese Kosten ergeben sich direkt aus dem Versäumnis des Unternehmens, die Dienstleistungen gemäß den Anweisungen des Kunden zu erbringen, und ein solches Versäumnis wird unter diesen Bedingungen nicht entschuldigt.
d. Alle Angebote und damit verbundenen Gebühren enthalten keine staatlichen, regionalen oder harmonisierten Verkaufssteuern oder sonstigen Verwendungs- oder Mehrwertsteuern, Zölle oder ähnliche Gebühren, und der Kunde haftet für diese Steuern, Zölle oder Gebühren.
e. Die von der Gesellschaft angegebenen Preise enthalten KEINE Gebühren, Kosten oder Abgaben im Zusammenhang mit Zoll, Grenzübertritt oder staatlichen Steuern, sofern nicht anders angegeben. Für grenzüberschreitende Sendungen fallen unter anderem Gebühren für Abfahrten von Triebwagen, Zollkontrollen, Zölle, Verzögerungen bei fehlerhaften Unterlagen und Regierungsgebühren an. Im Allgemeinen stellt das Unternehmen dem Kunden vor der Rechnungsstellung eine Rechnung von den an der Sendung beteiligten Spediteuren. Wenn zusätzliche Gebühren von Drittanbietern erhoben wurden, überprüft das Unternehmen die Gebühren und kann dem Kunden eine angepasste Rechnung ausstellen, sofern diese Gebühren von Drittanbietern nicht ausschließlich als Folge entstanden sind aufgrund von Fehlern oder Auslassungen des Unternehmens.
f. Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen dem Kunden möglicherweise einen anderen Rechnungsbetrag als den Betrag in Rechnung stellt, den er den Spediteuren bezahlt. XPO NLM kann dem Kunden eine Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen und dem Beförderer den vom Kunden vereinbarten Betrag für die von XPO NLM erbrachten Dienstleistungen zahlen.
G. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug oder Aufrechnung zu bezahlen. Wenn keine andere Zahlungsfrist festgelegt wurde, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum des Unternehmens fällig. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens Kreditlimits festlegen kann, die für den Kunden gelten und von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen des Unternehmens geändert werden können. Das Unternehmen wird die Zahlung auf den für die angegebene Rechnung fälligen Betrag anwenden, unabhängig davon, ob frühere unbezahlte Rechnungen vorliegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle überfälligen Rechnungen mit 2% pro Monat oder 24.0% pro Jahr auf den ausstehenden Saldo zuzüglich Inkassokosten verzinst werden.
h. Der Kunde muss das Unternehmen innerhalb von sechzig Jahren schriftlich über Streitigkeiten in Bezug auf eine Unternehmensrechnung informieren
(60) Tage nach Rechnungsdatum des Unternehmens. Wenn der Kunde das Unternehmen nicht rechtzeitig über den Streit informiert, gilt die Originalrechnung des Unternehmens als endgültig und der Kunde hat diese Rechnung vollständig akzeptiert und auf alle Ansprüche oder Einwände gegen die Zahlung dieser Rechnung verzichtet. Als Voraussetzung für die Einziehung einer solchen Forderung muss der Kunde innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach Lieferung oder Angebot der Lieferung der betreffenden Sendungen ein Schiedsverfahren oder eine Klage wegen Überlastung, doppelter Zahlung, Übererhebung oder sonstiger Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rechnung einleiten.
6. VERSAND SAMMELN
Werden Waren mit Anweisungen zum Einzug von Frachtkosten, Zöllen, Gebühren oder anderen Kosten vom Empfänger oder einer anderen Person angenommen oder behandelt, bleibt der Kunde dafür verantwortlich, wenn diese nicht von diesem Empfänger oder einer anderen Person bei Fälligkeit sofort bezahlt werden Jede widersprüchliche Klausel auf dem Frachtbrief und unabhängig davon, ob der Kunde oder der Versender eine Bestimmung unterzeichnet hat, die Abschnitt 7 des Einheitlichen Frachtbriefs entspricht oder dieser ähnelt. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen in keinem Fall eine Haftung für die Annahme von Zahlungen in falscher Form oder für unzureichende Zahlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung von Zahlungen aus Gründen wie unzureichenden Mitteln) oder für die des Empfängers oder die Weigerung einer anderen Person, eine Zahlung zu leisten.
7. GEÄNDERTE UMSTÄNDE / FEHLER BEI DER ÜBERNAHME DER LIEFERUNG
Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, einschließlich des Versäumnisses des Kunden oder seines Empfängers, die die Leistung beeinträchtigen, wird das Unternehmen angemessene Schritte unternehmen, um weitere Anweisungen des Kunden einzuholen. Wenn das Unternehmen aus irgendeinem Grund keine rechtzeitigen Anweisungen erhält oder das Unternehmen nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Einhaltung dieser Anweisungen nicht praktikabel ist, kann das Unternehmen:
ein. veranlassen, dass die Waren auf alleinige Gefahr und Kosten des Kunden gelagert werden, oder
b. Befugnis eines Luftfrachtführers, den Transport abzubrechen und die Waren oder Teile davon dem Kunden an einem Ort zur Verfügung zu stellen, der unter den gegebenen Umständen angemessen ist.
Für den Fall, dass eine Sendung am Bestimmungsort oder an einer Umladestelle während des Transports abgelehnt wird oder nicht abgeholt wird oder aus irgendeinem Grund zurückgesandt wird, zahlt der Kunde dem Unternehmen dennoch alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen.
8. GEFÄHRLICHE WAREN / GEFÄHRLICHE MATERIALIEN
Der Kunde wird keine Angebote für den Transport oder die Lagerung gefährlicher Güter oder gefährlicher Materialien abgeben (wie durch geltende internationale Konventionen oder Codes oder sonstige geltende Gesetze oder Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder Länderebene definiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den DOT-Vorschriften, 49 CFR, festgelegten Teile 100 bis 185 und die Transportgefahrgutverordnung / Kanada sowie alle weiteren Beschränkungen, die im Bureau of Explosives-Tarif (Nr. BOE-6000) enthalten sind, ohne der Firma zuvor die vollständigen Angaben zu den Waren zu machen. Das Unternehmen oder die Beförderer können die Beförderung derartiger gefährlicher Güter oder Materialien ablehnen oder eine zusätzliche Gebühr erheben. Der Kunde und sein Versender halten alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Transport gefährlicher Güter oder gefährlicher Materialien ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschreibungen, Kennzeichnungen, Verpackungs- und Versandpapiere. Der Kunde ist für das Unternehmen und die Transportunternehmen verantwortlich und wird diese für alle Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Anforderungen dieses Abschnitts durch den Kunden ergeben, verteidigen, entschädigen und schadlos halten. Waren, die nach Ansicht des Unternehmens oder des Luftfrachtführers oder einer anderen Person, die das Sorgerecht innehat oder in dessen Besitz ist, gefährlich sind oder werden und eine Gefahr darstellen oder stören (aufgrund von Leckagen, Gerüchen, Aussehen oder anderen Gründen) können Zeit oder Ort auf Kosten des Kunden und ohne Haftung des Unternehmens entladen, zerstört, gelagert, entsorgt oder unschädlich gemacht werden. Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Versandanweisungen zur Einstufung von Waren in eine Gefahrstoffklasse zu überprüfen oder zu überprüfen, ob die Ware einer Gefahrstoffverordnung unterliegt oder ordnungsgemäß eingestuft ist.
9. ANWENDUNG DER RAIL CARRIER TERMSAND XIM / STACKTRAIN-REGELN AUF DEN INTERMODALEN TRANSPORT UND DIE AUSRÜSTUNG
ein. Jeder Schienenträger legt bestimmte Anforderungen, Beschränkungen und Beschränkungen für Sendungen fest, die auf seinen intermodalen Netzen befördert werden. Für alle intermodalen Transporte gelten die Bestimmungen, Bedingungen, Anforderungen, Beschränkungen, Beschränkungen und Verfahren des geltenden Intermodaltarifs des Eisenbahnunternehmens. Die Intermodaltarife sehen Haftungsbeschränkungen, Verfahren und Bestimmungen für Frachtansprüche, Warenbeschränkungen, Anforderungen für das Laden, Sperren und Verspannen, Freistellungsverpflichtungen, Zahlungsbedingungen, Anforderungen für die Schlichtung von Streitigkeiten und andere wichtige Einschränkungen vor. Der Kunde sollte mit den Bestimmungen der Intermodal-Tarife vertraut sein und diese einhalten, bevor er sich an einer intermodalen Transportbewegung beteiligt. Der Kunde versichert und garantiert, dass er alle am Transport beteiligten Personen oder Organisationen, einschließlich des Empfängers, des wirtschaftlichen Ladungseigners, des Versenders und anderer Dritter, wie Spediteure, Frachtmakler, Logistikdienstleister, IMCs und Versicherer, benachrichtigt. dass diese Bedingungen (oder andere Bedingungen, die in einer vom Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung festgelegt sind) und der Intermodaltarif für von dem Unternehmen arrangierte intermodale Transporte gelten. Es wird davon ausgegangen, dass alle diese Personen und Organisationen den Bestimmungen dieser Bedingungen zugestimmt haben, auch wenn sie dem Unternehmen Fracht zur Organisation des Transports anbieten (mit Ausnahme des Umfangs abweichender Bedingungen, denen das Unternehmen schriftlich zugestimmt hat). und der intermodale Tarif.
b. Der Kunde veranlasst, dass alle zur Verladung angebotenen leeren intermodalen Anhänger vor der Verladung überprüft werden, und weist alle Einheiten zurück, die sich in offensichtlich ungeeignetem Zustand befinden, um die Waren während des Transports zu schützen und zu erhalten. Der Kunde benachrichtigt das Unternehmen umgehend über abgelehnte Einheiten. Wenn der Kunde wünscht, dass das Unternehmen veranlasst, dass die Anhänger zum Nutzen des Kunden an einem Ort abgesetzt und unbeaufsichtigt gelassen werden, bezahlt der Kunde den Verlust oder die Beschädigung des Anhängers, die während oder infolge eines solchen Besitzes oder einer solchen Nutzung des Anhängers auftreten.
c. Der Kunde garantiert, dass sich das Unternehmen auf die Dokumentation des Kunden in Bezug auf das Gewicht eines beladenen Containers oder Anhängers verlassen kann, der für den intermodalen Transport ausgeschrieben wurde. Bei der Bestimmung des Gewichts berücksichtigt der Kunde das Eigengewicht des Containers und des Fahrgestells oder Anhängers, die Position der Fahrzeug-Tandems (falls sie rutschen) vor dem Beladen und die Gewichtsverteilung der Ladung (einschließlich Blockierung oder Verspannung).
d. Für Sendungen, die die Grenzen zwischen den USA und Kanada oder Mexiko überschreiten, gelten besondere Regeln und Anforderungen. Der Kunde sollte dem Unternehmen und den Spediteuren zusätzliche Zeit zur Verfügung stellen und diese einplanen, um Versandinformationen für grenzüberschreitende Sendungen zu verarbeiten. Das Unternehmen und die Eisenbahnunternehmen berechnen zusätzliche Gebühren für Sendungen, die den Zollbestimmungen nicht entsprechen oder die aufgrund von Inspektionen, Papierkram oder anderen zollrechtlichen Problemen vom Transitzug abgesetzt werden müssen. Wenn der Kunde dem Unternehmen Fracht anbietet, wird davon ausgegangen, dass er einer Zusammenarbeit zustimmt und von den wirtschaftlichen Ladungseignern, Versendern und Empfängern eine vernünftige Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und den Frachtführern bei der Verteidigung gegen Ansprüche oder Verfahren von Regierungsbehörden verlangt, die Verstöße geltend machen von Zoll-, Import-, Export-, Grenzüberschreitungs-, Transport- oder verwandten Gesetzen oder Verordnungen oder Verstößen gegen Zollbindungsbedingungen. Bei intermodalen Sendungen werden das Unternehmen und die Eisenbahnunternehmen Sendungen an der Abgangsrampe oder an Zwischenrampen halten oder verhindern, dass die Sendung das Abfertigungsgatter erreicht, wenn zum Zeitpunkt des Eintreffens der Sendung am Abgangsterminal keine Zoll- und sonstigen Unterlagen vorgelegt werden . Der Kunde ist verantwortlich für alle Kosten für die Lagerung des Ursprungs, die Ausrüstungskosten und andere Kosten, bis eine vollständige und genaue Dokumentation eingegangen ist. Es kommt auch zu Verzögerungen, wenn die Zollbehörde beschließt, eine Sendung zu inspizieren. Der Kunde ist für alle Gebühren für das Abladen, Laden und Entladen verantwortlich. Zollabfertigungskosten; Anmeldekosten; und andere Kosten, die mit den staatlichen Inspektionen oder Dokumentationsanforderungen in Bezug auf grenzüberschreitende Sendungen verbunden sind.
10. IMPORT-EXPORT-DIENSTLEISTUNGEN
Das Unternehmen handelt als "Vertreter" des Kunden, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Auslieferung von Waren, Dienstleistungen nach der Einreise, der Sicherung von Ausfuhrgenehmigungen, der Einreichung von Ausfuhrdokumenten im Namen des Kunden und anderen Geschäften mit der Regierung zu erfüllen Behörden und bei der Organisation von Transport, Handhabung und Lagerung mit Spediteuren und anderen Dritten, wenn dies im Namen und Namen des Kunden geschieht.
ein. Der Kunde stellt den Regierungsbehörden vollständige und genaue Informationen zur Verfügung, die für die Einreichung von Import- und Exportdokumenten erforderlich sind. Der Kunde erkennt an, dass er alle Dokumente und Erklärungen überprüfen muss, die bei einem Zolldienst, einer anderen Regierungsbehörde und / oder einem C-Arrier erstellt und / oder eingereicht wurden, und wird das Unternehmen unverzüglich über Fehler, Unstimmigkeiten, falsche Angaben oder Auslassungen informieren Erklärung im Namen des Kunden eingereicht. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von unvollständigen oder ungenauen Informationen im Zusammenhang mit einem Importeintrag, einschließlich ohne Einschränkung Beschreibungen, Mengen, Gewichten, Einkaufspreisen, Rabatten, Provisionen, geänderten Verkaufspreisen zum Zeitpunkt des Exports, Hilfsmitteln, Sicherheitsdaten des Importeurs oder des Landes kann den Kunden schweren staatlichen Strafen, Geldstrafen oder Sanktionen und / oder Verzögerungen beim Transport oder der Freigabe einer Sendung aussetzen.
b. Der Kunde stellt das Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen frei, verteidigt und schadlos, die sich aus der Nichtoffenlegung von Informationen durch den Kunden, der Bereitstellung ungenauer oder unvollständiger Eingaben, Export- oder Sicherheitsinformationen oder -daten, Versanddetails oder -dokumente oder falschen oder falschen Angaben des Kunden ergeben Erklärung des Kunden, auf die sich das Unternehmen verlassen hat. DIE GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GELTEN NICHT FÜR JEGLICHE NACHLÄSSIGKEIT DES UNTERNEHMENS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINEN AUSFALL DES UNTERNEHMENS, EINEN KUNDEN- ODER DRITTANBIETERFEHLER ZU ERKENNEN.
c. Wenn das Unternehmen im Auftrag des Kunden die Einfuhr oder Ausfuhr veranlasst, wird der Kunde dem Unternehmen innerhalb der von den geltenden Gesetzen oder Vorschriften geforderten Fristen und in jedem Fall innerhalb einer angemessenen Zeit vor dem Eintreffen der Waren im ursprünglichen Hafen von liefern Einreise oder Ausreise, Rechnungen in ordnungsgemäßer Form und andere Dokumente, die für die Erstellung der maßgeblichen Einreise- und Ausfuhrdokumente erforderlich oder nützlich sind, sowie solche weiteren Informationen, die ausreichen, um den zollpflichtigen Wert, die Einstufung und Zulässigkeit oder Ausfuhrfähigkeit festzustellen. Wenn der Kunde die erforderlichen Informationen oder Unterlagen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder wenn die zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen ungenau oder unvollständig sind, ist das Unternehmen nur zu einem angemessenen Urteil im Zusammenhang mit verpflichtet die Sendung und kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden die Ausfuhr- oder Einfuhranmeldung verweigern. Wenn eine Bürgschaft für die Vorlage eines Dokuments oder die Ausführung einer Handlung verlangt wird, wird der Kunde ungeachtet der Tatsache, dass die Bürgschaft von der Gesellschaft als Auftraggeber ausgeführt wurde, als an die Bedingungen der Bürgschaft gebunden betrachtet Es wurde verstanden, dass das Unternehmen eine solche Verpflichtung auf Veranlassung und im Namen des Kunden eingegangen ist und der Kunde das Unternehmen von den Folgen eines Verstoßes gegen die Bedingungen der Anleihe freistellt und schadlos hält. Das Unternehmen ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für höhere Abgaben, Steuern, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Aufwendungen, es sei denn, dies ist auf die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten des Unternehmens zurückzuführen. In diesem Fall ist die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden begrenzt wie unter diesen Bedingungen vorgesehen. Der Kunde ist an alle Rechnungen, Dokumente und Informationen gebunden und gewährleistet deren Richtigkeit, die der Kunde oder sein Vertreter dem Unternehmen für den Export, die Einreise oder andere Zwecke zur Verfügung gestellt hat.
d. Für die Zwecke dieses Abschnitts 10 hat "Zolldienstleistungen" die in 19 CFR § 111.1 festgelegte Bedeutung von "Zollgeschäft". Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen nicht zur Erbringung von Zolldienstleistungen im Zusammenhang mit dem Geschäft verpflichtet ist, bis der Kunde dem Unternehmen eine gültige Vollmacht ausstellt und sich damit einverstanden erklärt, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Der Kunde erkennt ferner an, dass Zolldienstleistungen von jeglichen zusätzlichen Transport-, Bearbeitungs- oder Lagerungsleistungen, die das Unternehmen arrangieren oder bereitstellen kann und die von anderen Bestimmungen dieser Bedingungen abgedeckt sind, getrennt und verschieden sind.
e. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Zulassungs-, Klassifizierungs-, Bewertungs-, Kennzeichnungs- und sonstigen behördlichen Anforderungen sowie alle Gesetze, Vorschriften und Vorschriften einer behördlichen Behörde, die für die Lieferung zuständig ist, zu kennen und einzuhalten. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Maßnahmen, Schadensersatz, Bußgelder oder Strafen, die von einer Regierungsbehörde gegen die Sendung verhängt werden, weil der Kunde gegen Folgendes verstößt: (i) geltende Gesetze, Statuten, Vorschriften oder Regeln; oder (ii) diese Bedingungen oder die Bedingungen einer Vollmacht. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet oder verpflichtet, vor oder nach der Zollfreigabe Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, verbindliche Entscheidungen, die Mitteilung von Liquidationen oder die Einreichung von Petitionen und / oder Protesten.
f. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Aufzeichnungen im Namen des Kunden zu führen oder zu führen, und das Unternehmen führt und führt nur Aufzeichnungen, die das Unternehmen selbst gemäß den für das Unternehmen geltenden Gesetzen oder Vorschriften führen und führen muss. Der Kunde erkennt an, dass er gemäß den Abschnitten 508 und 509 des Zolltarifgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (19 USC §§ 1508 und 1509) und den darin enthaltenen Bestimmungen (unter anderem 19 CFR §§ 141 und 142) zur Einhaltung verpflichtet ist und ist ausschließlich für die Aufbewahrung aller erforderlichen Aufzeichnungen verantwortlich.
G. Zum Nutzen des Kunden macht das Unternehmen den Kunden auf den folgenden Hinweis gemäß 19 CFR § 111.29 (b) (1) aufmerksam: „Wenn Sie der eingetragene Importeur sind, befreit Sie die Zahlung an den Makler nicht von der Zollgebührenpflicht ( Zölle, Steuern oder andere Schulden, die CBP geschuldet werden, falls die Gebühren nicht vom Makler bezahlt werden. Wenn Sie per Scheck bezahlen, können Zollgebühren mit einem separaten Scheck bezahlt werden, der an den "US-Zoll- und Grenzschutz" zu zahlen ist und vom Makler an CBP geliefert wird.
h. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und ist sich dessen bewusst, dass die Haftung des Unternehmens gemäß Abschnitt 15 begrenzt ist und dass das Unternehmen nicht für den Verlust, die Beschädigung, die fehlerhafte Lieferung oder die Verzögerung von Sendungen haftet, die durch die Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurden. Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden von Transportunternehmen, Zollagenten, Spediteuren und Beauftragten, denen die Waren anvertraut werden können.
ich. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass es manchmal für das Unternehmen notwendig oder vorteilhaft sein kann, Zollagenten und andere Dokumentationsagenten von Drittanbietern zu nutzen, um Dienstleistungen an bestimmten Standorten zu erbringen. Der Kunde ermächtigt das Unternehmen hiermit, solche Parteien zu beauftragen. Der Kunde erkennt auch an, dass solche Zollagenten und andere Dokumentationsagenten ihre Haftung in der Regel einschränken und dass der Kunde durch die Erlaubnis des Unternehmens, solche Parteien im Namen des Kunden einzustellen, einverstanden ist, an diese Haftungsbeschränkungen gebunden zu sein, wie auch immer sie sein mögen. Sofern keine höhere Haftung gemäß Ziffer 1 des Abschnitts 15 besteht, gilt der vom Kunden auf die Sendung entfallende Wert ausschließlich für Export- oder Zollzwecke, und die Sendung wird unter Einhaltung aller in diesen genannten Haftungsbeschränkungen und -beschränkungen befördert Bedingungen, einschließlich der in Abschnitt 15 aufgeführten und / oder anderweitig auf die Waren anwendbaren Bedingungen.
11. LAGERLEISTUNGEN
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten, wenn SOLO oder ein anderes Unternehmen W arehouse Services für den Kunden bereitstellt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen eines von SOLO oder einem anderen Unternehmen ausgestellten Lagerbelegs gelten die Bedingungen eines solchen Lagerbelegs.
ein. Der Kunde stellt sicher, dass alle Waren in der Einrichtung geliefert werden, die ordnungsgemäß gekennzeichnet und zur Lagerung und Handhabung verpackt ist. Der Kunde wird bei oder vor einer solchen Lieferung ein Manifest liefern, in dem Marken, Marken oder Größen angegeben sind, die getrennt zu führen und zu bilanzieren sind, sowie die gewünschte Lagerklasse und andere Dienstleistungen. In Bezug auf alle Waren, die importiert werden, ist der Kunde der eingetragene Importeur und allein verantwortlich für alle Zölle, Steuern und Gebühren in Bezug auf diese importierten Waren.
b. Der Kunde versichert, dass alle Waren, die an eine Einrichtung geliefert werden, den Kunden auf dem Frachtbrief oder einem anderen Beförderungsvertrag als den für das Unternehmen bestimmten Empfänger identifizieren und das Unternehmen nicht als Empfänger identifizieren. Wenn die Waren als benannter Empfänger auf dem Frachtbrief oder einem anderen Beförderungsvertrag an das Unternehmen versandt werden, ist der Kunde verpflichtet, dem Beförderer unverzüglich schriftlich mit einer Kopie dieser Mitteilung an das Unternehmen mitzuteilen, dass das als Empfänger benannte Unternehmen der Empfänger ist. in care of party “und hat kein wirtschaftliches Eigentum oder Interesse an der Ware. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, solche Waren abzulehnen und haftet nicht für Verluste, Fehllieferungen oder Schäden jeglicher Art an solchen Waren oder in Verbindung damit. W enn das Unternehmen Waren akzeptiert oder ablehnt, die unter Verstoß gegen diesen Abschnitt versandt wurden, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen von allen Ansprüchen auf Transport, Lagerung, Handhabung und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit diesen Waren, einschließlich Untergebühren, Liegeplatz, Fahrer, LKW, freizustellen oder Festhalten an intermodaler Ausrüstung und andere Gebühren jeglicher Art.
c. Es werden keine Waren für W arehouse Services an das Unternehmen geliefert oder übertragen, es sei denn, die Firma hat die vollständigen schriftlichen Anweisungen des Kunden erhalten. Die schriftlichen Anweisungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Fax-, EDI-, E-Mail- oder ähnliche Mitteilungen, sofern das Unternehmen nicht haftet, wenn es sich auf die in der Mitteilung enthaltenen Informationen in der erhaltenen Form verlässt. Die Waren können nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden nach telefonischer Anweisung geliefert werden. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Verluste oder Fehler, die durch das Befolgen oder Nichtbefolgen telefonischer Anweisungen verursacht werden.
d. Wenn Waren außerhalb des Werks bestellt werden, wird dem Unternehmen eine angemessene Zeit eingeräumt, um diese Anweisungen auszuführen, und wenn dies aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung von Waren, für die das Unternehmen nicht zuständig ist, nicht möglich ist haftbar oder aufgrund einer anderen vom Gesetz vorgesehenen Entschuldigung haftet das Unternehmen nicht für die Nichtbeachtung dieser Anweisungen, und für eingelagerte Waren fallen weiterhin regelmäßige Lagergebühren an.
e. Vom Unternehmen bereitgestellte Arbeitskräfte, die für andere Arbeiten als die normalen Lagerdienstleistungen erforderlich sind, werden dem Kunden zum jeweils aktuellen Standardstundensatz des Unternehmens oder zu anderen vom Kunden und vom Unternehmen schriftlich festgelegten Gebühren in Rechnung gestellt. Solche vom Kunden angeforderten besonderen Dienstleistungen, einschließlich der Erstellung von besonderen Bestandsaufstellungen; Melden von markierten Gewichten, Seriennummern oder anderen Daten aus Paketen; physische Kontrolle der Waren; Für die Abwicklung der Transitabrechnung wird eine Gebühr erhoben. Alle Inventurarbeiten, einschließlich einer jährlichen oder vierteljährlichen Inventur, werden auf Wunsch und Kosten des Kunden zu einem Stundensatz durchgeführt. Dieser Stundensatz wird einvernehmlich festgelegt. Stau-, Aussteifungs-, Verpackungsmaterialien oder andere spezielle Verbrauchsmaterialien können dem Kunden gegen eine Gebühr zusätzlich zu den Kosten des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Nach vorheriger Absprache können Waren zu anderen als den üblichen Geschäftszeiten gegen eine Gebühr empfangen oder geliefert werden. Für Waren in Anleihe wird zusätzlich zu den regulären Tarifen eine Gebühr erhoben. Wenn ein Lagerbeleg Waren in US-Zollanleihen abdeckt, haftet das Unternehmen nicht für Waren, die vom US-Zoll beschlagnahmt oder entfernt wurden.
f. Das Sorgerecht und die Haftung des Unternehmens für die Waren und die Risikobelastung beginnen erst, nachdem beide der folgenden Ereignisse eingetreten sind: (1) Der Trailer, der die Waren in die Einrichtung liefert, wurde vom Unternehmen zum Zwecke des Umladens der Waren in physisch geöffnet Ein anderer Trailer oder das Einlagern der Waren in die Einrichtung und (2) der Frachtbrief oder der Lieferschein für diese eingehende Ladung wurden vom Unternehmen unterzeichnet. Das Sorgerecht und die Haftung des Unternehmens für die Waren und die Risikobelastung enden, nachdem die Waren in den ausgehenden Trailer geladen, der Trailer versiegelt und der ausgehende Spediteur benachrichtigt wurde, dass die Waren zur Abholung verfügbar sind.
G. DAS UNTERNEHMEN HAFTET NICHT FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON ANGEBOTENEN, AUFBEWAHRTEN ODER GEHANDELTEN GEGENSTÄNDEN, JEDOCH WENN DIESES UNTERLASSEN ODER DIESE BESCHÄDIGUNG DURCH DIE AUSÜBUNG DIESER SORGFÄLTIGKEIT GEGENSTELLT UNTER GLEICHEN UMSTÄNDEN IST DAS UNTERNEHMEN NICHT FÜR SCHÄDEN HAFTBAR, DIE DURCH DIE AUSÜBUNG DIESER SORGFÄLTIGKEIT NICHT VERMEIDET WURDEN KÖNNTEN. WAREN WERDEN VOM UNTERNEHMEN NICHT GEGEN VERLUST ODER SCHÄDEN VERSICHERT. WENN EIN VERLUST ODER EINE BESCHÄDIGUNG VON ANGEBOTENEN, GELAGERTEN ODER GEHANDELTEN WAREN, FÜR DIE DAS UNTERNEHMEN NICHT HAFTET, DURCH DEN KUNDEN DIE KOSTEN FÜR DIE ENTFERNUNG UND ENTSORGUNG DIESER WAREN SOWIE DIE KOSTEN EINES UMWELTREINIGUNGSMITTELS AUS EINER STREIFIK VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DER WAREN.
h. Wenn das Unternehmen fahrlässig Waren verschickt, zahlt das Unternehmen die angemessenen Transportkosten, die für die Rücksendung der verschickten Waren an die Einrichtung anfallen. Wenn der Empfänger die Waren nicht zurücksendet, richtet sich die maximale Haftung des Unternehmens für verloren gegangene oder beschädigte Waren nach Abschnitt 15, und das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch die Annahme oder Verwendung der Waren durch den Empfänger entstehen die des Kunden oder eines anderen sein.
ich. Wenn während einer Inventur festgestellt wird, dass Waren verloren gegangen sind, gestohlen wurden, beschädigt wurden oder netto (nach Verrechnung mit Warengewinnen ohne Berücksichtigung von Warengruppen) verloren gegangen sind, die über einem Freibetrag von liegen
½ von 1% des jährlichen Durchsatzes mit dem Unternehmen in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor der Bestandsabstimmung (oder wenn weniger als zwölf (12) Monatsdaten verfügbar sind, auf Jahresbasis unter Verwendung der verfügbaren Daten), wird das Unternehmen den Kunden für den Nettoverlust der gelandeten Ware zu entschädigen
Kosten. Landed Cost des Kunden sind die Herstellerkosten zuzüglich Transportkosten, wie sie in den Büchern und Aufzeichnungen des Kunden aufgeführt sind, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs gemäß den bisherigen Gepflogenheiten und in geführt werden
Übereinstimmung mit den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Jährlicher Durchsatz ist der
Herstellerkosten aller in der Einrichtung eingegangenen Waren zuzüglich der Herstellerkosten aller aus der Einrichtung versandten Waren geteilt durch 2. Wenn die während der Inventur errechnete Nettoinventurabweichung eine Überschreitung darstellt und das Unternehmen eine Fehlmenge aufgrund der vorangegangenen Inventur bezahlt hat, zahlt der Kunde eine Rückerstattung an das Unternehmen auf der Grundlage der Überschreitung, jedoch nur in dem Umfang, in dem die Überschreitung nicht überschritten wird Mangel, für den das Unternehmen bezahlt hat. Eine gesetzlich auferlegte Umtauschvermutung gilt nicht für einen solchen Verlust, und ein Anspruch des Kunden auf Umtausch muss durch einen bestätigenden Nachweis begründet werden, dass das Unternehmen die Waren für den eigenen Gebrauch des Unternehmens umgetauscht hat.
j. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt Unstimmigkeiten zwischen den Aufzeichnungen des Kunden und der Inventur bestehen, werden das Unternehmen und der Kunde ihre Aufzeichnungen über alle Inventuranpassungen vom Zeitpunkt der vorherigen Abstimmung bis zum Zeitpunkt der Inventurzählung, bei der die Unstimmigkeit festgestellt wurde, einander zur Verfügung stellen ; Es wird davon ausgegangen, dass die Aufzeichnungen des Unternehmens korrekt sind, sofern keine gegenteiligen Beweise vorliegen.
k. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, gelagerte Waren auf seine Kosten 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung von der Einrichtung, in der sie gelagert wurden, an eine andere Einrichtung des Unternehmens zu bringen. Das Unternehmen wird die Waren in einem oder mehreren von ihm kontrollierten Lagergebäuden lagern und kann sie ohne vorherige Ankündigung innerhalb und zwischen diesen lagern. Darüber hinaus kann das Unternehmen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden innerhalb von mindestens 30 Tagen die Entfernung von Waren aus der Einrichtung verlangen. Wenn Waren nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist entfernt werden, kann das Unternehmen sie gemäß geltendem Recht verkaufen. Wenn das Unternehmen nach Treu und Glauben der Ansicht ist, dass sich die Ware vor Ablauf dieser Kündigungsfrist von 30-Tagen im Begriff befindet, ihre Wertschöpfung oder ihren Wert zu verringern, kann das Unternehmen in der Mitteilung eine angemessene kürzere Frist angeben Das Entfernen der Waren und, wenn die Waren nicht entfernt werden, das Verkaufen bei einem öffentlichen Verkauf, der eine Woche nach einer einzelnen Anzeige oder Veröffentlichung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stattfindet.
l. Wenn aufgrund einer Qualität oder eines Zustands der Waren, über die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Hinterlegung keine Mitteilung erhalten hat, die Waren eine Gefahr für andere Gegenstände oder die Einrichtung oder für Personen darstellen, kann das Unternehmen die Waren öffentlich oder privat verkaufen Verkauf ohne Werbung nach angemessener Mitteilung an alle Personen, von denen bekannt ist, dass sie ein Interesse an den Waren geltend machen. Wenn das Unternehmen die Waren nach angemessener Anstrengung nicht verkaufen kann, kann es über die Waren auf rechtmäßige Weise verfügen und übernimmt aufgrund dieser Verfügung keine Haftung. Bis zu einer solchen Verfügung, einem solchen Verkauf oder einer solchen Rückgabe der Waren kann das Unternehmen die Waren aus der Einrichtung entfernen und übernimmt aufgrund dieser Entfernung keine Haftung.
m. Bei einer Kündigung der Lagerservices veranlasst der Kunde, dass alle Waren vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung aus der Einrichtung entfernt werden. vorausgesetzt jedoch, dass das Unternehmen verlangen kann, dass alle ausstehenden Gebühren bezahlt werden, bevor es die Freigabe aller verbleibenden Waren aus der Fazilität gestattet.
n Im Falle eines Konflikts zwischen diesem Abschnitt 11 und einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen, die dem Unternehmen eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Waren auferlegt, für die das Unternehmen Lagerdienstleistungen erbringt, gilt dieser Abschnitt für das Ausmaß des Konflikts.
12. LUFTVERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN
Lufttransporte, für die das Unternehmen einen eigenen Frachtbrief als "Beförderer" ausstellt (im Gegensatz zum Beispiel zu einem Frachtbrief, den das Unternehmen in seiner Eigenschaft als Beauftragter für das zugrunde liegende Luftfahrtunternehmen ausgestellt hat oder Für den Fall, dass das zugrunde liegende Luftfahrtunternehmen seinen eigenen Frachtbrief direkt an den Kunden ausstellt, gelten die Bestimmungen des von der Gesellschaft ausgestellten Frachtbriefs. Im Falle eines Streits zwischen einem solchen vom Unternehmen ausgestellten Frachtbrief und diesen Bedingungen gelten die Bestimmungen des Frachtbriefs. In den Fällen, in denen das Unternehmen Lufttransporte arrangiert, jedoch keinen eigenen Luftfrachtbrief ausstellt, unterliegen die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden diesen Bedingungen, und der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass seine Rechte und Pflichten mit diesen übereinstimmen Für den zugrunde liegenden Luftfrachtführer gilt der vom Luftfrachtführer ausgestellte Frachtbrief.
13. INTERNATIONALE OCEAN-TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN
Alle internationalen Seetransporte, die von XPOW L oder XPOGF oder einem anderen Unternehmen als nicht von Schiffen betriebenes gemeinsames Luftfahrtunternehmen im Sinne von 46 CFR Part 515 durchgeführt werden, unterliegen den Bestimmungen des Frachtbriefs und den von diesen ausgestellten geltenden Tarifen Unternehmen und unterliegt nicht diesen Bedingungen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden sind die XPO OWL Bill of Lading-Bedingungen erhältlich, indem Sie sich an 1-855-744-7976 wenden oder eine E-Mail an stc@xpo.com oder an www.xpo.com/business-terms senden. Das Unternehmen hat eine Richtlinie gegen Zahlung, Aufforderung oder Erhalt von Rabatten, die direkt oder indirekt nach dem US-amerikanischen Shipping Act von 1984 in der jeweils gültigen Fassung rechtswidrig sind. In den Fällen, in denen das Unternehmen einen internationalen Seetransport arrangiert, jedoch keinen Seekosten-Frachtbrief ausstellt, werden die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden durch diese Bedingungen geregelt, und der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass seine Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das zugrunde liegende Seetransportunternehmen unterliegen dem vom Transportunternehmen ausgestellten Frachtbrief.
14. VERSICHERUNG
ein. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung einer Sachversicherung verantwortlich, die die Waren sowohl für die Waren als auch während des Transports einschließlich des Be- und Entladens abdeckt.
b. Der Kunde kann sich an einen Versicherungsmakler wenden, um eine Versicherung zu arrangieren, die den Bedürfnissen des Kunden entspricht. Alternativ kann das Unternehmen, wenn das Unternehmen dem zustimmt, gegen eine zusätzliche Gebühr und über seinen benannten Versicherungsmakler die Ausstellung versandspezifischer Frachtpolicen im Namen des Kunden anbieten. Nach der Ausstellung einer solchen Police durch ihren Versicherer hat das Unternehmen keine weiteren Pflichten in Bezug auf die Frachtversicherung und keine Haftung für den Verlust, die Verzögerung oder die Beschädigung der Waren während des Transports oder der Lagerung, unabhängig davon, ob die Waren versichert sind oder nicht, und ob ein solcher Verlust, eine Verzögerung oder ein solcher Schaden durch Fahrlässigkeit oder Verletzung dieser Bedingungen oder auf andere Weise verursacht wurde oder dazu beigetragen hat. Jegliche Deckung der Waren unterliegt den Bedingungen der spezifischen Police oder der beschafften Police. Das Unternehmen haftet nicht, wenn der Kunde aus irgendeinem Grund einen Schaden nicht oder nicht vollständig vom Versicherer gemäß einer geltenden Police erstattet, obwohl die vom Versicherer berechnete Prämie möglicherweise von den Gebühren des Unternehmens für den Kunden abweicht. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Rolle des Unternehmens auf die Erleichterung des Abschlusses von Versicherungsverträgen bei Unternehmen beschränkt ist, die zum Verkauf von Versicherungen zugelassen sind, und dass das Unternehmen nicht im Verkauf von Versicherungen oder zur Risikoversicherung tätig ist.
15. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG ALTERSANSPRÜCHE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
ein. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haftet das Unternehmen nicht für Ansprüche auf Verlust oder Beschädigung von Waren, es sei denn, der unmittelbare Schaden des Kunden wird direkt und unmittelbar durch die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Verhalten des Unternehmens verursacht. Die Haftung des Unternehmens in Bezug auf einen solchen Anspruch ist nach Maßgabe dieser Bedingungen begrenzt.
b. Im Falle von Ansprüchen im Zusammenhang mit Verlust, Beschädigung und / oder Verspätung von Waren trägt das Unternehmen unter diesen Bedingungen die alleinige Verantwortung, wenn das Unternehmen als Luft-, Oberflächen- oder Seefrachtspediteur oder als Immobilienmakler einen Spediteur beauftragt hat Die Erbringung der Dienstleistungen dient der Erleichterung der Abwicklung oder der Unterstützung bei der Einreichung eines solchen Anspruchs zwischen dem Kunden und / oder dem Eigentümer der versendeten Waren und dem (den) jeweiligen Beförderer (n). Die Haftung des Luftfrachtführers unterliegt anderweitig geltenden Konventionen, Gesetzen, Regeln oder Vorschriften und kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Luftfrachtführers oder anderweitig durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Luftfrachtführer weiter eingeschränkt werden. Der Kunde erkennt hiermit an, versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass der Beförderer Haftungsbeschränkungen hat, die die Rückforderung des Kunden in Bezug auf solche Ansprüche einschränken, und dass das Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht verpflichtet ist, die Annahme durch den Beförderer sicherzustellen volle Werthaftung in Bezug auf Waren.
c. Als Voraussetzung für die Einreichung eines Anspruchs gegen das Unternehmen sowie für die Unterstützung des Unternehmens bei der Einreichung von Ansprüchen für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren wird der Kunde im eigenen Namen und im Namen des Eigentümers der Waren dem Unternehmen einen solchen Antrag stellen und alle Informationen in Bezug auf den Anspruch:
1) Für Waren, die auf dem Landweg befördert werden (mit Ausnahme der unter 4 fallenden Sendungen), vor 30-Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung; und
2) Für Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung von Waren während der Lagerdienstleistungen gilt der frühere von (i) 60-Kalendertagen nach Lieferung der Waren in der Einrichtung an den ausgehenden Spediteur für den Transport aus der Einrichtung oder (ii) 60-Tage nach dem Kunden vom Unternehmen benachrichtigt, dass ein Verlust oder eine Beschädigung eines Teils oder der gesamten Ware eingetreten ist.
3) Für Ansprüche, die sich aus der Vorbereitung und / oder Einreichung eines Importeintrags oder anderer Zollabfertigungsdienste durch das Unternehmen ergeben, und zwar vor Ablauf von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Liquidation des Eintrags bzw. der Einträge Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet.
4) Wenn das Unternehmen einen Autotransportdienst unter Verwendung von Fahrzeugen erbringt, die von den jeweiligen Autotransportbehörden betrieben werden, und zwar vor Ablauf von neun (9) Monaten ab dem Datum der Lieferung oder bei verlorenen Lieferungen vor Ablauf von neun (9) Monaten ab dem voraussichtlichen Lieferdatum.
5) Für Ansprüche aus Seetransporten gilt die Frist in der jeweiligen Seefrachtbrief oder 60 Tage ab dem Datum der Lieferung, je nachdem, was früher eintritt.
6) Für Ansprüche aus internationalen Lufttransporten gilt die Frist in den geltenden Frachtbriefen oder 7 Tagen ab dem Datum der Lieferung, je nachdem, was früher eintritt.
d. Der Kunde erkennt an, dass Spediteure Beschränkungen für die Einreichung von Ansprüchen auferlegen können, und stimmt zu, dass Ansprüche, die nach diesen Kündigungsfristen eingereicht werden, von den Spediteuren wirksam abgelehnt werden.
e. Für Sendungen, bei denen das Unternehmen Dienstleistungen als Kraftfahrer erbringt, der Fahrzeuge betreibt, die Eigentum des Unternehmens sind oder an das Unternehmen vermietet sind, übernimmt das Unternehmen die Haftung für Verlust und Beschädigung von Waren gemäß dem für das Unternehmen, das diese Dienstleistungen erbringt, geltenden veröffentlichten Tarif bis zum Höchstbetrag in einem solchen Tarif festgelegte Haftung (die im Allgemeinen pro Paket oder pro Pfund Einschränkungen und eine maximale Haftung von
$ 100,000 pro Anhänger, Container oder sonstige Beförderung), es sei denn, der Kunde hat die im geltenden Tarif festgelegten Verfahren zur Erklärung höherer Haftungsbeschränkungen befolgt.
f. Weder das Unternehmen noch der Beförderer haften für Folgendes: (1) Schäden an Waren oder Ausrüstungsgegenständen, die auf das Verpacken, Laden, Entladen, Blockieren, Verspannen oder Sichern der Waren zurückzuführen sind; (2) Schäden an Waren oder Ausrüstungsgegenständen in dem Umfang, in dem sie auf inhärente Laster oder Mängel der beförderten Waren zurückzuführen sind, einschließlich Rosten von Metallen, Aufquellen von Holz durch Feuchtigkeit, Feuchtigkeit oder Kondensation, Verschlechterung verderblicher Produkte oder Schäden durch Hitze oder Kälte ; (3) Schäden an Waren oder Ausrüstungsgegenständen in dem Umfang, der auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie in diesen Bedingungen beschrieben; (4) Schäden an Waren oder Ausrüstungsgegenständen, die auf eine Handlung, ein Versäumnis oder einen Verzug des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich des Absenders, des Empfängers, des wirtschaftlichen Eigentümers der Waren oder eines anderen Logistikdienstleisters; (5) Sendungen wurden gestoppt und auf Kundenwunsch auf dem Transportweg gehalten; oder (6) Verlust oder Beschädigung von Waren, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen, nicht genau beschrieben wurden oder die in einen Anhänger geladen wurden, so dass das Gesamtgewicht die geltenden Gewichtsgrenzen überschreitet. Der Kunde wird das Unternehmen und die Transportunternehmen von jeglichem Anspruch auf Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren freistellen, der über die in diesen Bedingungen enthaltenen oder nicht in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen eingereichten Verbindlichkeiten oder Beschränkungen hinausgeht.
G. Weder das Unternehmen noch ein Spediteur haften für den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung von Waren oder Lieferungen in Mexiko. Wenn diese geografische Haftungsbeschränkung aus irgendeinem Grund gerichtlich oder anderweitig als unwirksam eingestuft wird, ist die Haftung des Unternehmens und des Beförderers für Verluste oder Schäden in Mexiko auf weniger als (1) fünf US-Cent pro Pfund (0.05 USD / lb) begrenzt .) oder (2) die derzeitige Standardhaftungsbeschränkung nach mexikanischem Recht für nicht versicherte Waren, für die keine höhere Bewertung angegeben wurde (15 Tage Mindestlohn (derzeit 70.10 Pesos im Jahr 2015) pro Tonne oder ca. 0.033 USD / lb ab 2015), mit Ansprüche auf solche mexikanischen Verluste sind innerhalb der nach mexikanischem Recht vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
h. Wenn eine Sendung mit sichtbaren oder offensichtlichen Schäden oder Verlust der Ware eintrifft, muss der Kunde das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen. Das Versäumnis, eine solche Mitteilung zu machen, kann von den Beförderern als Verzicht auf den Anspruch des Kunden auf Verlust und Beschädigung ausgelegt werden oder als Vermutung, dass ein Verlust oder eine Beschädigung nach der Lieferung eingetreten ist. Der Kunde wird (oder wird seinen Empfänger veranlassen), alle beschädigten Waren, die Verpackung, das Blockieren und Verspannen und den Anhänger, in dem die Waren transportiert wurden, zu bewahren und dem Unternehmen und den Spediteuren zur Verfügung zu stellen. Wird die beschädigte Sendung durch das Unternehmen oder den Spediteur nicht geprüft, ändert dies nichts an der Beweislast und wird nicht als Anerkennung der Haftung durch das Unternehmen oder einen Spediteur gewertet.
ich. Im Falle eines Anspruchs auf Verlust oder Beschädigung der Ware verpflichtet sich der Kunde, ausstehende Rechnungen nicht zurückzuhalten oder aufzurechnen und wird diese Rechnungen vollständig bezahlen.
j. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schaden durch Verlust oder Beschädigung der Ware zu mindern und ist nicht berechtigt, die Ware dem Unternehmen oder dem Frachtführer zu überlassen. Wenn der Kunde sich nicht für die Bergung der Ware entscheidet, wird ein Anspruch auf Verlust oder Beschädigung der Ware dennoch durch eine angemessene Wertberichtigung und durch angemessene Lager- oder sonstige Kosten, die während des Wartens auf Anweisungen zur Entsorgung anfallen, gemindert.
k. Ungeachtet der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen ist die maximale Haftung des Unternehmens für Verluste oder Schäden an Waren in einem Fall auf die nachstehend aufgeführten Beträge begrenzt, unabhängig davon, ob der Anspruch vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder auf sonstige Weise begründet ist.
• Für den Verlust oder die Beschädigung von Waren, die im Zusammenhang mit von NLM erbrachten Transportmanagementdiensten entstehen, beträgt die Verwaltungsgebühr, die NLM im Zusammenhang mit einem solchen Versand von Waren erhalten hat, mindestens (1) oder (2) $ 500.
• Für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Warehouse Services ist die maximale Haftung des Unternehmens auf den Betrag von (1) $ 5,000 pro Ereignis oder (2) Anlandekosten des Kunden für die verlorenen oder beschädigten Waren begrenzt.
• Bei Verlust oder Beschädigung im Zusammenhang mit Dienstleistungen, bei denen das Unternehmen als Vertreter und im Namen des Kunden handelt, einschließlich Zollabfertigung, Ausfuhranmeldung und Organisation der Lagerung, Abwicklung oder Beförderung mit Dritten im Namen und im Namen des Kunden Die maximale Haftung des Unternehmens ist auf den geringeren Betrag von 50.00 USD pro Ereignis oder die Höhe der an das Unternehmen für die jeweilige Dienstleistung gezahlten Gebühren begrenzt.
• Für Verlust oder Beschädigung, einschließlich Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports oder im Zusammenhang mit anderen von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen, ist der Betrag der für diese Waren erhobenen Frachtkosten (1) umso niedriger als (2) Zwei Tausend ($ 2,000.00) Dollar, (3) die Haftung des Luftfrachtführers gemäß dem geltenden Frachtbrief.
l. Wenn der Kunde veranlassen möchte, dass der Beförderer eine Haftung für Beträge übernimmt, die über der Haftungsgrenze des zugrunde liegenden Beförderers für Verluste und Schäden an Waren liegen, muss der Kunde 5 eine schriftliche Vorankündigung an das Unternehmen senden (per E-Mail an info@solowp.com oder Rufen Sie 1-734-282-7200 an, holen Sie ein spezielles Angebot von der Firma ein, zahlen Sie die Versandkosten vor dem Zeitpunkt der Abholung im Voraus und treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung, in der ausdrücklich angegeben ist, dass die volle Werthaftung vorliegt Das Vorstehende befreit das Unternehmen und die an dem Transport beteiligten Transportunternehmen von einer Haftung, die über die ansonsten geltende Haftung hinausgeht.Das Unternehmen bietet nicht an, eine vollständige Haftung (z. B. von Carmack) für intermodale oder Kraftwagenträgersendungen zu gewährleisten, die ihren Ursprung außerhalb des Vereinigten Königreichs haben Grenzen der Vereinigten Staaten.
m. Sofern vom Unternehmen nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Anbringung des Siegels an allen für Dienstleistungen angebotenen Anhängern verantwortlich. Wenn das ursprünglich auf dem Anhänger angebrachte Siegel bei Lieferung intakt ist, haften weder das Unternehmen noch die Beförderer für Mangel oder Diebstahl, es sei denn, es liegen physische Beweise für das unbefugte Betreten des Anhängers vor, während er sich im Besitz des Beförderers befand, und es liegen Nachweise für das tatsächliche Betreten vor Beschädigung oder Verlust der Ware. Mängel- oder Diebstahlsansprüche müssen durch Siegelaufzeichnungen und tatsächliche Lade- und Löschaufzeichnungen belegt werden. Ein solcher Ausschluss der Haftung für Mangel oder Diebstahl tritt auch auf, wenn das Siegel auf Anweisung und unter Aufsicht einer Regierungsbehörde gebrochen (1) und nach Überprüfung durch diese Regierungsbehörde oder (2) wieder versiegelt wird, weil dies zumutbar wird um so die Ladung oder den Anhänger zu inspizieren, neu zu positionieren oder zu schützen oder um den geltenden Gesetzen oder Vorschriften zu entsprechen. In beiden Fällen wird das Unternehmen den Beförderer auffordern, das Brechen des ursprünglichen Siegels und das Anbringen eines neuen Siegels unter solchen Umständen zu dokumentieren. Wenn keine anderen Beweise vorliegen, kann ein fehlendes oder zerbrochenes Siegel nicht als Verlust oder Verunreinigung der Waren angesehen werden. Der Empfänger darf die Zustellung einer Sendung, auch bei Ladungen in Lebensmittelqualität, wegen defekter oder fehlender Siegel nicht verweigern, es sei denn, es gibt direkte physische Anzeichen für Produktmanipulationen oder Kontaminationen, die über das defekte oder fehlende Siegel hinausgehen. Kontaminationsansprüche müssen durch geeignete Qualitätsprüfungen untermauert werden, in denen der vollständige tatsächliche Schaden aufgeführt ist.
n Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Lieferung aufgrund von Ameisen oder anderen Fehlern an der Außenseite der Verpackung ganz oder teilweise abzulehnen. Wenn keine anderen Beweise vorliegen, kann das Vorhandensein von Ameisen oder anderen Insekten nicht zu einer Vermutung des Verlusts oder der Kontamination der Waren führen.
16. ENTSCHÄDIGUNG
ein. Mit Ausnahme von Ansprüchen auf Verlust oder Beschädigung von Waren, die in Abschnitt 15 dieser Bedingungen geregelt sind oder anderweitig festgelegt sind, wird das Unternehmen den Kunden, seine Mitarbeiter und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen freihalten und von diesen freistellen sich aus der Leistung des Unternehmens gemäß diesen Bedingungen ergeben, sofern dieser Anspruch direkt und unmittelbar durch (1) die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten des Unternehmens verursacht wurde; (2) der Verstoß des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter gegen geltende Gesetze oder Vorschriften; oder (3) die Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch das Unternehmen oder seine Mitarbeiter oder Vertreter, es sei denn, ein solcher Anspruch stellt einen Folgeschaden, einen Strafschaden oder einen besonderen Schaden dar oder ist das Ergebnis einer Fahrlässigkeit oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Kunden oder ein Carrier.
b. Mit Ausnahme von Ansprüchen auf Verlust oder Beschädigung von Waren, die in Abschnitt 15 dieser Bedingungen geregelt sind, wird der Kunde das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden freihalten wenn ein solcher Anspruch durch (1) die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten des Kunden verursacht wurde; (2) Verstoß des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter gegen geltende Gesetze oder Vorschriften; (3) Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden oder seine Mitarbeiter oder Vertreter; (4) Nichteinhaltung der von den zugrunde liegenden Luftfahrtunternehmen auferlegten Verpflichtungen durch den Kunden oder seine Mitarbeiter oder Vertreter; oder (5) die Einhaltung oder das Vertrauen des Unternehmens in die Anweisungen des Kunden; es sei denn, der Anspruch stellt in jedem Fall einen Folgeschaden, einen Strafschaden oder einen besonderen Schaden dar oder ist das Ergebnis einer Fahrlässigkeit oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Unternehmens oder eines Beförderers.
c. Wenn der Kunde oder das Unternehmen eine Forderung erhält, für die die andere Partei als Freisteller verantwortlich ist, wird die Partei, die die Forderung erhält, die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und angemessene Unterstützung und Informationen zur Verteidigung gegen diese Forderung bereitstellen.
17. RECHT AUF AUFENTHALT UND GEHEIMNIS
ein. Alle Waren (und Dokumente, die sich auf Waren beziehen) unterliegen einem besonderen und allgemeinen Pfandrecht und Haftrecht für geschuldete Gelder entweder in Bezug auf diese Waren oder für einen bestimmten oder allgemeinen Saldo oder andere geschuldete Gelder, unabhängig davon, ob sie dann fällig sind oder nicht. durch den Kunden, Versender, Empfänger oder Eigentümer der Waren an das Unternehmen. Um das Pfandrecht zu schützen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Vorauszahlung aller Gebühren vor dem Versand der Waren zu verlangen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
b. Wenn ausstehende Beträge für 28-Tage nicht bezahlt werden, nachdem das Unternehmen dem Kunden die Ausübung seiner Rechte auf einem unter den gegebenen Umständen angemessenen Kommunikationsweg mitgeteilt hat, können die Waren nach alleinigem Ermessen des Unternehmens im Privatvertrag oder auf andere Weise verkauft werden Der Nettoerlös wird aufgrund der geschuldeten Gelder verwendet. Das Unternehmen haftet weder für Mängel oder Wertminderungen, die beim Verkauf der Waren entstanden sind, noch wird der Kunde von der Haftung allein deshalb befreit, weil die Waren verkauft wurden.
18. HÖHERE GEWALT
Weder das Unternehmen noch ein Beförderer haften gegenüber dem Kunden für Verzögerungen oder Nichterfüllung der Dienstleistungen während einer Zeit, in der eine solche Leistung durch Feuer, Explosion, höhere Gewalt (einschließlich Überschwemmungen, Wirbelstürme, Tornados, Erdbeben, Unwetter und Naturkatastrophen); Streik, Aussperrung oder Arbeitskräftemangel oder -störung; Krieg, Seuchen, Pandemien, Terrorismus, Embargo, Quarantäne, Aufruhr, ziviler Ungehorsam, Entführung oder Raub; Staus, Entgleisungen oder Serviceprobleme, die die Fluggesellschaften betreffen; Schließung oder Störungen von Autobahnen, Schienennetzen, Häfen, Flugverkehr oder anderen Transportsystemen; die Handlungen von Regierungsbehörden oder Zollkontrollanforderungen; Handlungen oder Unterlassungen des Kunden; oder aus anderen Gründen außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens oder des Beförderers. Das Unternehmen wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über eine solche Verzögerung oder Leistungsunfähigkeit informieren.
19. SEVERABILITÄT
Für den Fall, dass ein Teil dieser Bedingungen gegen ein Gesetz verstößt oder eine Bestimmung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, stimmen die Vertragsparteien zu, dass dieser Teil oder diese Bestimmung trennbar ist und die übrigen Bestimmungen unwirksam sind dieser Bedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Die Zusicherungen und Pflichten der Parteien bleiben auch nach Beendigung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund bestehen.
20. NICHTVERZICHTBAR; ABHILFEN
Eine Verzögerung oder ein Versäumnis einer der Parteien, auf die Erfüllung einer dieser Bedingungen zu bestehen oder ein Recht oder ein Vorrecht hierin auszuüben oder auf einen Verstoß gegen eine dieser Bedingungen zu verzichten, gilt nicht als Verzicht auf solche Bedingungen, Bestimmungen , Rechte oder Privilegien, aber das Gleiche bleibt bestehen und bleibt in voller Kraft und Wirkung, als ob keine Nachsicht oder Verzicht oder Verzögerung eingetreten wäre. Die Zustimmung oder Genehmigung einer Partei zu einer Handlung, die einer Zustimmung oder Genehmigung bedarf, gilt nicht als Verzicht auf eine unnötige Zustimmung oder Genehmigung einer nachfolgenden ähnlichen Handlung. Das Unternehmen und der Kunde verzichten hiermit auf alle in Teil B von Untertitel IV von Titel 49 des US-amerikanischen Kodex vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel, sofern diese Rechte und Rechtsmittel den Bestimmungen dieser Bedingungen widersprechen. Die Rechte und Rechtsbehelfe des Unternehmens unter diesen Bedingungen sind kumulativ, und die Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs hindert das Unternehmen nicht daran, ein anderes verfügbares Recht oder Rechtsbehelf zu verfolgen.
21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es wird davon ausgegangen, dass diese Bedingungen in Übereinstimmung mit den Statuten und Gesetzen des Bundesstaates North Carolina erstellt wurden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten gelten die Gesetze von North Carolina, ungeachtet der Wahl oder der Kollisionsnormen , und die Klage muss ausschließlich in North Carolina erhoben werden, da jede Partei sich ausdrücklich der ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder den Diensten unterwirft.
22. EINSCHRÄNKUNG DER MASSNAHMEN
Abgesehen von Ansprüchen wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren oder Rechnungsstreitigkeiten wird jede Klage gegen das Unternehmen, unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch vertraglich oder aus unerlaubter Handlung begründet ist, aufgehoben, sofern sie nicht innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem Datum, an dem das Verhalten stattgefunden hat, begonnen wird Anspruch ist aufgetreten.
Jegliche Maßnahmen zur Wiedergutmachung bei Verlust oder Beschädigung von Waren werden aufgehoben, sofern nicht (1) innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum, an dem der Anspruch ganz oder teilweise abgelehnt wird, im Falle von Verlust oder Beschädigung während des Straßentransports begonnen wird der Gesellschaft oder dem Kraftfahrtunternehmen (2) im Falle von Verlust oder Beschädigung während des Bahntransports innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die Gesellschaft oder das Kraftfahrtunternehmen (3) den Anspruch ganz oder teilweise ablehnt der Fall von Verlust oder Beschädigung während des Luft- oder Seetransports; innerhalb der in der Luft- oder Seefrachtbrief oder in anderen Bedingungen für den Transport festgelegten Frist und (4) im Fall von Verlust oder Beschädigung während der Dienstleistungen des Warenhauses, spätestens bis zum früheren Zeitpunkt von: (i) neun Monate nach dem Datum der Lieferung der Waren durch das Unternehmen an den ausgehenden Frachtführer oder (ii) neun Monate nach der Benachrichtigung des Kunden über den Verlust oder die Beschädigung eines Teils oder der gesamten Waren und (5) im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum, an dem der Verlust oder die Beschädigung eingetreten ist.
In Bezug auf jede einzelne Anfrage des Kunden nach Dienstleistungen gelten die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, für das jeweilige Unternehmen, das die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen tatsächlich erbringt. In keinem Fall hat der Kunde Rechte gegenüber einem anderen Unternehmen als der juristischen Person, die diese Dienstleistungen tatsächlich erbringt. Der Beförderer wird sich nur an das Unternehmen wenden, das die Dienstleistungen für die betreffenden Waren erbracht hat. Nichts in diesem Dokument beinhaltet eine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder Dritten seitens eines anderen Unternehmens als des jeweiligen Unternehmens, das die Dienstleistungen erbringt, auf die sich eine solche Haftung oder Verpflichtung bezieht.
IN KEINEM FALL HAFTET DAS UNTERNEHMEN FÜR UNMITTELBARE, BESONDERE, NEBEN-, BEISPIEL-, FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN FÜR VERLUST VON GEWINN, NUTZUNG ODER GELEGENHEIT, OB ODER NICHT, WENN DIESE SCHÄDEN VORGESEHEN ODER UNVORSEHEN SIND NICHT DAS UNTERNEHMEN WURDE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ANGEMELDET.
DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DAS UNTERNEHMEN SCHLIESST ALLE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEDER AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN DARSTELLUNG, GEGE BESTIMMTEN ZWECK ODER JEGLICHE ANDERE GARANTIE ODER BEDINGUNGEN, DIE DURCH STATUTE, BENUTZERDEFINIERTE VERWENDUNG ODER NUTZUNG DES HANDELS IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSPRECHEN.
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